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1231. Juni 6. Uraz (Auras).

in die b. Vinc. episcopi.

H(einrich), dei et b. Joh. patrisque nostri gracia Herzog von Schlesien, urkundet, dass Stoygneus, Sohn des Grafen Konrad, das Gut Bogunowo und halb Vezurocona dem Kloster Leubus geschenkt habe unter seiner und seines Sohnes Heinrich Zustimmung. Später habe Graf Rosech, Sohn des Dirsicraus, vor dem Herzoge, als dieser sich gerade in Krossen auf hielt, auf jene Güter Anspruch erhoben, doch sei unter Vermittelung der Barone ein Vergleich zu Stande gekommen, über den auch eine besondere Urkunde des Herzogs existire. Er und sein Sohn wolle jedoch zur Beendigung des Streites noch einmal, die von dem Grafen Rosech vor ihm ausgesprochene Bestätigung der Schenkung seines Verwandten Stoygneus beurkunden.

Z. (Heinr.), der jüngere Herzog von Schlesien, Sobezl. und Bolezl., Neffen (nepotes) des Herzogs, Otto subdapifer, Steph., dessen Bruder, Gaulus, Kämmerer, Pribiwoy, dessen Bruder, Naszl., Protonot., Conr. de Roketenize, Protonot. des Sohnes des Herzogs u. V.


Büsching 108. Das Orig. P.-A. Leubus 44 zeigt nichts Verdächtiges, ausser dass die letzten 2 1/2 Zeilen der Zeugen mit schwärzerer Dinte geschrieben sind, als das Uebrige, auch die Siegel scheinen echt, die Schrift ist sicher nicht später, als Mitte des 13. Jahrhunderts. Trotzdem ist der introitus der Urkunde geeignet, Bedenken zu erregen, vergl. dazu oben No. 362. Das Datum hat Blisching fälschlich auf den 22. Jan. reduzirt, der spanische Heilige, dessen Fest auf diesen Tag fällt, war nicht episcopus. Den Vinc. ep. setzt Juppe im Schematismus des Breslauer Bisthums für 1867 Einl: XVII. auf den 7. Juni, doch dürfte mit Rücksicht auf Stenzel's Gründungsbuch von Heinrichau p. 143 (vergl. auch Zeitschrift VII. 319) am 6. Juni festzuhalten sein.


Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 7, 1884; Regesten zur schlesischen Geschichte, Th. 1: Bis zum Jahre 1250. Herausgegeben von Colmar Grünhagen.



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